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VG Frankfurt/Oder, 10.03.2008 - 4 K 1965/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; kein Rückübertragungsanspruch bei einfacher Rechtswidrigkeit des Enteignungsaktes unterhalb der Willkürschwelle; Aufbaugesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93
Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2008 - 4 K 1965/04
Unlautere Machenschaften in diesem Sinne sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 -, VIZ 1994, 601, 602; Urteil vom 31. August 1995 - 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708, 709). - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2008 - 4 K 1965/04
Unlautere Machenschaften in diesem Sinne sind nur bei Vorgängen gegeben, in denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR zielgerichtet auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde, nicht aber, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen "alles mit rechten Dingen zugegangen ist" (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 7 C 41.93 -, VIZ 1994, 601, 602; Urteil vom 31. August 1995 - 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708, 709). - BVerwG, 12.03.2002 - 8 B 214.01
Entziehung eines Grundstücks durch unlautere Machenschaft - Anstoß zur …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.03.2008 - 4 K 1965/04
Wurden bei dem Enteignungsverfahren Verfahrensfehler begangen, so ist für die Frage, ob nur eine einfache Rechtswidrigkeit oder aber Willkür vorliegt, Offenkundigkeit und Schwere der Rechtsverletzung von Bedeutung (BVerwG, Beschluss vom 27. September 2001 - 8 B 214.01).